Einweg Kreditkarte: Virtuelle Karten für den Einmalgebrauch

In vielen Fällen kann eine Einmal-Kreditkarte (virtuelle Kreditkarte) eine gute Alternative sein. Das Risiko, sich mit ihr zu verschulden ist gleich Null und je nach Modell und Nutzungsumfang bleibt der Besitzer sogar anonym.

Empfehlenswerte Anbieter:

  1. Kredu Zum Anbieter
  2. Netbank
  3. Revolut
  • Bei dem Zahlmittel zum Einmalgebrauch handelt es sich jedoch nicht um eine richtige Kreditkarte, für deren Einsatz der Besitzer erst aufkommen muss, nachdem er seine Einkäufe getätigt hat.
  • Vielmehr funktioniert die Einwegkarte nach dem Prepaid-Prinzip.
  • Der Nutzer kann mit ihr also nur die Summe ausgeben, mit der er die Karte zuvor aufgeladen hat.
  • Je nach Anbieter gibt es zwischen den einzelnen Karten jedoch erhebliche Unterschiede.
  • So handelt es sich bei der klassischen Paysafecard beispielsweise noch um eine Plastikkarte, die der Kunde an Tankstellen und Kiosken zu einem festen Betrag kaufen kann, wobei die Karten einen Maximalwert von 100 Euro haben.

Darüber hinaus gibt es die Einmal-Kreditkarte in der virtuellen Variante, bei der Verbraucher keine Plastikkarte mehr bekommen, sondern lediglich einen Onlineaccount eröffnen, von dem aus sie ihre Käufe und Buchungen vornehmen können. Mittlerweile gibt es eine ganze Handvoll namhafter Kreditinstitute, die dieses virtuelle Zahlmittel anbieten. Aufladen lässt sich die digitale Einwegkarte beispielsweise per Sofortüberweisung oder bar an der Ladenkasse. Alternativ dazu gibt es Anbieter, bei denen die Mobilfunkrechnung mit dem Aufladebetrag belastet wird. Dieses Variante ist besonders für eilige Käufer interessant, kann es doch 1 bis 3 Werktage dauern, bis die konventionelle Kontoüberweisung abgeschlossen ist. Zusätzlich Zeit beansprucht die Identifizierung per Post-ident-Verfahren.

Kosten und Voraussetzungen für Verbraucher

Nach dem Geldwäschegesetz ist die Feststellung der Identität ab einem Einzahlungsbetrag von 100 Euro fällig. Anonym shoppen kann also nur, wer kleinere Summen auflädt und ausgibt. Wie für alle bargeldlosen Zahlmittel fallen auch für Einmalkarten Gebühren an. Beispielsweise für Zahlungen in einer Fremdwährung oder fürs Abheben am Geldautomaten. Je nach Anbieter kann der Inhaber im Gegenzug von Bonussystemen profitieren, wie sie auch für klassische Credit Cards typisch sind. Dazu gehören zum Beispiel Pay-back-Programme, bei denen jeder Karteneinsatz mit einer Gutschrift auf dem Bonuskonto vergütet wird oder Rabattaktionen bei Vertragspartnern des Kreditinstituts. Im Gegensatz zum Original, das nur solventen Verbrauchern über 18 vorbehalten ist, können auch Minderjährige oder Personen mit problematischer Bonität eine Einmal-Kreditkarte beantragen.

Jugendliche und Kinder bezahlen mit ihr im Internet, schließlich verhindert die Prepaidfunktion, dass die Karte über Gebühr belastet werden kann. Negative Schufa-Einträge, die normalerweise zur Ablehnung des Kreditkartenantrags führen, fallen beim Kauf der Einwegvariante nicht ins Gewicht. Es gibt jedoch virtuelle Kreditkarten, die nur über das reguläre Kartenkonto des jeweiligen Anbieters aufgeladen werden können und daher nur Bestandskunden vorbehalten sind. Gängig ist diese Art der Einschränkung jedoch nicht. Die meisten Prepaidkarten zum Einmalgebrauch werden ohne Schufa-Prüfung verkauft. Verbraucher müssen ihr Kartenkonto auch nicht kündigen. Das Konto erlischt automatisch, sobald die Karte mehr als ein halbes oder ein ganzes Jahr nicht im Einsatz ist.

Kreditkarten für den Einmalgebrauch

Je nach Art und Einsatzzweck steht die Einweg Kreditkarte ihrer großen Schwester, der echten Kreditkarte, in nichts nach. Der Besitzer kann mit ihr beim Onlinehändler einkaufen, Buchungen tätigen oder im Hotel und an der Ladenkasse bezahlen. Da sie wie die Prepaidcard vom Mobilfunkanbieter auf Guthabenbasis funktioniert, läuft der Nutzer keine Gefahr, sich zu verschulden und auch seine Bonität spielt keine Rolle.

Wegwerfkreditkarten sind deshalb auch für Personen mit negativer Schufa-Auskunft geeignet, ebenso wie für Freiberufler, Schüler oder Studenten und alle anderen Verbraucher, die keine echte Kreditkarte bekommen oder wollen. Ganz kostenlos sind die Produkte aber nicht: Je nach Anbieter und Karte werden Gebühren fällig, die mit den Strafzinsen für ein überzogenes Kreditkartenkonto aber nicht vergleichbar sind.

  • Als erste Version der Einweg Kreditkarte gilt die Paysafecard, eine Art Wertgutschein, den der Kunde kaufen und gegen Waren, Dienstleistungen oder Guthaben auf einem Wettanbieteraccount im Internet eintauschen kann.
  • Der Kaufpreis entspricht hierbei dem Guthaben auf der Karte.
  • Dabei muss der Käufer weder seinen Namen noch sonstige persönliche Daten angeben.
  • Kauf und Verwendung der Karte sind absolut anonym.
  • Der Einsatz des Guthabens erfolgt über eine PIN-Nummer, die auf der jeweiligen Karte aufgedruckt ist.

Anders als die wiederholt aufladbare Prepaidkarte, sind Paysafecard und PIN nach einmaliger Verwendung unbrauchbar und landen im Mülleimer. Die echten Einwegkarten werden beispielsweise von Tankstellen und Drogerien verkauft. Bei Banken hingegen sind sie nicht erhältlich.

Darüber hinaus gibt es eine weitere Karte mit Zahlfunktion, die ebenfalls als Einweg Kreditkarte bezeichnet wird, sich aber sowohl von Wegwerfkarten als auch von anderen Kreditkarten unterscheidet. Diese Variante wird zwar von großen Kreditkarteninstituten angeboten, kann aber auch an Kiosk oder Tankstelle gekauft werden. Wer eine echte Kreditkarte beantragt, muss ein deutsches Konto nachweisen, von dem die Umsätze der Karte abgebucht werden können. Für die Einwegvariante hingegen ist weder ein Konto nötig, noch werden Käufe oder Buchungen zeitversetzt abgebucht. Der Karteninhaber kann mit der Karte nämlich nur so viel bezahlen, wie er zuvor aufgeladen hat. Anders als bei klassischen Prepaidprodukten ist die maximale Aufladung bei anonymer Nutzung der Karte aber beschränkt, beispielsweise auf 100 Euro pro Monat.

Ungenutzte Karten werden unbrauchbar

Wer größere Summen umsetzen will, kommt um eine Angabe seiner persönlichen Daten nicht herum. Grundsätzlich kann die Einweg Kreditkarte weltweit als Zahlmittel eingesetzt werden, wobei für die Nutzung in einer Fremdwährung die üblichen Gebühren anfallen. Da sie nicht mit einem Konto verbunden ist, kann der Nutzer mit ihr aber kein Geld am Automaten abheben, wie es mit echten Credit Cards und konventionellen Guthabenkarten möglich ist. Auch Aufladungen können je nach Anbieter und Art der Einzahlung extra kosten. Dabei kann der Nutzer sein Guthaben für gewöhnlich auf verschiedene Arten aufstocken. Beispielsweise per klassischer Banküberweisung oder bar, an der Tankstellenkasse.

Wer seine Karte zeitnah einsetzen will, sollte sein Guthaben bar einzahlen. Bei der Überweisung kann es, abhängig von Wochentag und Uhrzeit, schließlich zwei bis drei Werktage dauern, bis das Geld zur Verfügung steht. Wie bei anderen Kartenvarianten auch wird für die Einweg Kreditkarte unter Umständen eine Jahresgebühr fällig, wenn die Karte länger als ein Jahr genutzt wird. Wer seine Karte nach Ablauf eines Jahres nicht mehr einsetzt und auch nicht mehr aufladen möchte, kann sich den Restbetrag gegen eine geringe Gebühr auszahlen lassen. Ein Kontokündigung wie bei einer echten Kreditkarte ist also nicht nötig.


Marcel Ziegler

Als ehemaliger Finanz- und Honorarberater habe ich jahrelang direkt mit Privatkunden gearbeitet und weiß daher aus eigener Erfahrung, welche Fehler Menschen beim Umgang mit Geld machen. Ich kenne die Fallstricke von Bank- und Versicherungsprodukten und habe es mir zur Aufgabe gemacht, das Thema Finanzen so zu erklären, dass es wirklich jeder versteht.


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